Ausführliche Untersuchungen für eine gezielte Therapie
Eine sorgfältige Diagnose und Planung der Behandlungsschritte ist für eine erfolgreiche Therapie sehr wichtig. Fehlstellungen müssen erfasst und bewertet werden, um die Auswirkungen auf die Therapiemaßnahmen abschätzen zu können. Daher führen wir je nach Ausgangsbefund folgende diagnostische Maßnahmen durch:
- verschiedene Röntgenaufnahmen,
- Profilanalyse des Gesichts,
- Funktionsanalytische Untersuchung des Kiefers,
- Fotostatus der Zähne,
- Analyse der Modelle (Abdrücke vom Ober- und Unterkiefer),
- Wachstumsanalyse und Endgrößenbestimmung.
Auf der Basis der Diagnoseunterlagen planen wir die Behandlung und erläutern Ihnen die Untersuchungsergebnisse sowie die Therapieverfahren. Anschließend entscheiden wir, welche Therapie durchgeführt werden soll.
Wann bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?
Bei gesetzlich versicherten Patienten muss der Patient jünger als 18 Jahre alt sein. Des Weiteren wurden sogenannte gesetzlich festgeschriebene „Kieferorthopädische Indikations-Gruppen“ (KIG) festgelegt. Hierbei werden bestehende Zahn- und Kieferfehlstellungen in Gruppen von 1 bis 5 klassifiziert, die anhand im Mund messbarer Werte in Millimeter ermittelt wurden. Liegt ein Bedarfsgrad von 1 bis 2 vor, bezahlt die Krankenkasse nicht; bei Bedarfsgrad 3 bis 5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Ihr Anspruch gegenüber der Krankenkasse beträgt 80% beim ersten oder 90% beim jedem weiteren Kind. Auf Sie entfällt zunächst ein Eigenanteil von 20% bzw. 10%, der direkt an die Kieferorthopädische Praxis zu zahlen ist. Diesen Eigenanteil erhalten Sie in voller Höhe mit erfolgreichem Abschluss der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurück.